Professionelles Objekt-Management

Behalten Sie den Überblick über alle Objekte und Einheiten

Immobilienverwaltung Übersicht

Verwalten Sie Gebäude, Wohnungen, Stellplätze und Gewerbeeinheiten in einer zentralen, hochverknüpften Datenbankstruktur.

Inventarisierung & Barcodes

Inventarisierung

Möchten Sie Ausstattungen wie Küchen, technische Assets (Feuerlöscher) oder Gartengeräte professionell erfassen?

Für die lückenlose Dokumentation Ihrer Assets empfehlen wir unsere spezialisierte Lösung:

Kautionen

Kautionen

Zentrale Verwaltung von Kautionszahlungen: Erfassen Sie Einzahlungsdrittel, Verzinsungen und Entnahmen. Dank Verknüpfung zu Mietverträgen erstellen Sie mühelos Auswertungen für einzelne Mieter oder Ihren gesamten Bestand.

Schlüsselverwaltung

Schlüsselverwaltung

Behalten Sie den Überblick über Haus-, Wohnungs- und Technikschlüssel. Dokumentieren Sie lückenlos, wer welchen Schlüssel zu welchem Zweck erhalten hat oder wo sich dieser aktuell im Bestand befindet.

Zählerstände

Zählerstände

Basis für die verbrauchsabhängige Abrechnung: Erfassen Sie zeitnah Wasser-, Strom- und Heizungswerte. Die Software berechnet automatisch Verbräuche und integriert diese direkt in die Umlagen der Nebenkostenabrechnung.

Protokolle

Übergabeprotokolle

Digitale Erfassung von Ein- und Auszügen. Protokollieren Sie Zustände direkt vor Ort – am PC oder mobil via Tablet – und erzeugen Sie sofort professionelle Ausdrucke für Mieter und Eigentümer.

Grundlegende Pflichten nach BGB

Instandhaltungspflicht für Eigentümer und Vermieter

Die Instandhaltungspflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liegen primär beim Eigentümer. INtex Hausverwaltung unterstützt Sie dabei, diesen Pflichten rechtssicher und effizient nachzukommen.

Unterstützung durch INtex Hausverwaltung

  • Objekt- & Einheiten-Übersicht
  • Zentrale Adressverwaltung
  • Dokumenten-Management
  • Zentrale Wiedervorlage (Fristen)
  • Integrierte Terminverwaltung
  • Korrespondenz-Modul (Mail/Brief)

Pflichten des Eigentümers & Vermieters

Ein Eigentümer muss die Bausubstanz, Standsicherheit und Brandschutzanlagen erhalten. Gemäß § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter zudem verpflichtet:

  • Beseitigung von Nutzungsmängeln
  • Wartung von Heizung, Wasser & Elektro
  • Einhaltung von Brand- & Schallschutzregeln

Meldepflicht des Mieters

Der Mieter muss Mängel gemäß § 536c Abs. 1 BGB unverzüglich melden. Unterlässt er dies, kann er schadensersatzpflichtig werden. Hier hilft das Ticket-System von INtex zur lückenlosen Dokumentation.

Beispiele aus der Praxis

Liegt die Ursache in Baumängeln, haftet der Eigentümer. Bei falschem Lüften liegt die Verantwortung beim Mieter.

Die Streupflicht liegt beim Eigentümer, kann aber mietvertraglich auf den Mieter übertragen werden.