Fragen und Antworten zum Thema Hausgeldabrechnung
Was sind die häufigsten Fragen zum Thema Hausgeldabrechnung in WEGs?
1. Was ist die Hausgeldabrechnung?
Die Hausgeldabrechnung ist die Jahresabrechnung über den Wirtschaftsplan nach § 28 Abs. 2 S. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Sie enthält alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des § 16 WEG.
2. Wer hat die Hausgeldabrechnung zu erstellen?
Gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 WEG ist der Verwalter für die Erstellung des Wirtschaftsplans und die jährliche Hausgeldabrechnung zuständig. Falls es keinen Verwalter gibt (z. B. wenn die WEG sich selbst verwaltet), kann diese Aufgabe einem der Wohnungseigentümer durch gemeinschaftlichen Beschluss übertragen werden.
3. Bis wann ist die Hausgeldabrechnung den Eigentümern zu schicken?
Es gibt keine festgelegte Abrechnungsfrist wie im Mietrecht. Die Hausgeldabrechnung muss jedoch nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt werden. In der Regel erhalten die Eigentümer die Hausgeldabrechnung des Vorjahrs im laufenden Wirtschaftsjahr, da sie durch Beschluss zur Kostenverteilung genehmigt werden muss und die Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr stattfindet.
4. Welche Kosten dürfen in der Hausgeldabrechnung berechnet werden?
In der Hausgeldabrechnung werden nur die Zahlungen abgerechnet, die im Wirtschaftsjahr zwischen dem 01.01. und 31.12. geflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Abgrenzungen von Zahlungen ins Vorjahr oder Folgejahr sind nicht zulässig. Es gelten spezifische Vorgaben, ähnlich wie bei einer kleinen Bilanz.
5. Welche Kostenpunkte sind in der Hausgeldabrechnung zulässig?
In der Hausgeldabrechnung sind alle laufenden Betriebskosten zulässig, die für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums anfallen. Dazu gehören z.B. Kosten für Versicherungen, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege und Instandhaltungsrücklagen.
6. Ist die Hausgeldabrechnung für alle Eigentümer verbindlich?
Ja, die Hausgeldabrechnung ist nach ihrer Genehmigung durch die Eigentümerversammlung für alle Eigentümer verbindlich. Sie bildet die Grundlage für die Verteilung der Kosten und die Berechnung von Nachzahlungen oder Guthaben.
7. Was ist zu tun, wenn die Hausgeldabrechnung falsch ist?
Wenn Sie Fehler in der Hausgeldabrechnung feststellen, sollten Sie diese beim Verwalter reklamieren. Gegebenenfalls kann ein Beschluss zur Korrektur der Abrechnung auf der nächsten Eigentümerversammlung herbeigeführt werden.
8. Was tun, wenn der Verwalter die Hausgeldabrechnung nicht erstellt?
Sollte der Verwalter die Hausgeldabrechnung nicht fristgerecht erstellen, können die Eigentümer rechtliche Schritte einleiten, um die Erstellung zu erzwingen. Dies kann über eine Klage beim Amtsgericht erfolgen.
9. Wer erstellt die Hausgeldabrechnung bei Verwalterwechsel?
Bei einem Verwalterwechsel ist der neue Verwalter für die Erstellung der Hausgeldabrechnung verantwortlich. Er muss sich die notwendigen Unterlagen vom vorherigen Verwalter übergeben lassen.
10. Welche Verteilerschlüssel sind in der Hausgeldabrechnung zulässig?
Die Verteilerschlüssel für die Umlage der Kosten müssen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt sein. Übliche Schlüssel sind z.B. nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche oder Anzahl der Wohneinheiten.